Die politische
Entwicklung und der Zweite Weltkrieg verzögerten diese
Entwicklung. Erst nach dem Krieg in den sechziger und
siebziger Jahren des 20. Jahr-hunderts wurden das Thema der
Frauenordination aktualisiert und die ersten Frauen in den
evangelischen Kirchen ordiniert. Inzwischen war eine
feministische Theologie entstanden, die für die Anliegen der
Frauen gegen eine „maskuline“ Theologie sich erhoben hatte.
Die
langfristigen Voraussetzungen zur Einführung der
Frauenordination waren aber schon im 16. Jahrhundert, d.h.
in der Reformation mit ihrem Verständnis vom kirchlichen Amt
und von der Kirche gegeben, wie beide in der Augsburgischen
Konfession definiert wurden (Confessio Augustana, abgekürzt:
CA ). Dort heißt es zwar, „Um solchen Glauben zu erlangen
hat Gott das Predigtamt eingesetzt …“ ( CA V ). Doch diese
göttliche Einrichtung wird wieder zurück-genommen im Artikel
VII der Augsburgischen Konfession über die Kirche (CA VII),
wo das geistliche Amt nicht zu den unbedingt notwendigen
Kennzeichen der Kirche gehört: „Denn dies ist genug zu
wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, dass da
einträchtiglich, nach rei-nem Verstand, das Evangelium
gepredigt und die Sakrament dem göttlichen Wort gemäß
ge-reicht werden.“ Dem Predigtamt, dem Amt des
Gemeindevorstehers, wird damit theologische Begründung und
verbindliche Aussagekraft nur noch aufgrund von Eintracht,
„reinem Ver-stand“ und Bindung an „das göttliche Wort“
zugesprochen. Die offiziell kirchliche Scheidung von Glaube
und Irrtum gerät somit in Abhängigkeit von partikulären
Einträchtigkeiten, diver-sen Interpretationen des „reinen
Verstandes“ und verschiedenen Zugängen zum „göttlichen
Wort“. Dieser Widerspruch im Augsburgischen Bekenntnis hat
im lutherischen Teil der Re-formation bis heute zu einem
Konflikt um das Verständnis des geistlichen Amtes geführt.
Eine von der
Tradition abweichende Auffassung vom geistlichen Amt ergibt
sich auch aus der Rechtfertigungslehre. Der reformatorische
Glaubenssatz, dass der Christ vor Gott „Gerechter und Sünder
zugleich“ (simul iustus et peccator ) ist, wird auf die
Kirche übertragen. Diese er-schöpft sich ja in ihrer
Eigenschaft als „Versammlung“ und besteht somit nur noch aus
ge-rechtfertigten und zugleich sündigen Menschen . Diese
Feststellung gilt auch für den Amts-träger, der nach
reformatorischer Auffassung nur noch organisatorische
Funktionen erfüllen kann. Sein Amt kann daher auch nur
„menschlichen Rechtes“ sein.
Mit diesem
Verständnis des geistlichen Amtes hat sich die Reformation
nicht nur vom römi-schen Katholizismus, sondern von der
gesamtchristlichen Tradition des 1. Jahrtausends ge-trennt.
Wenn das Priesteramt nicht mehr sakramental, d.h. als von
Gott eingesetzt, verstanden wird, dann unterliegt es auch
sozialen und historischen Bedingungen. Warum sollte dann
nicht unter historisch veränderten Bedingungen auch Frauen
der Zugang zum geistlichen Amt gewährt werden können?! – Es
ist daher nicht verwunderlich, dass die feministische
Theolo-gie den Ausschluss der Frauen vom geistlichen Amt als
rein historisch bedingt ansieht.
Inzwischen hat
sich diese Art des theologischen Denkens in der westlichen
Christenheit auch bei den römischen Katholiken Anhänger
gefunden. Hier allerdings wurde, diese „Strömung“ durch die
„Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Frage
der Zulassung von Frauen zum Priesteramt“ vom 15. Oktober
1976 und vor allem durch das „Apostolische Schreiben von
Papst Johannes Paul II über die nur Männern vorbehaltene
Priesterweihe“ vom 22. Mai 1994 abgeblockt1. Auch unter
orthodoxen Akademikern ist die Frage des Zugangs der Frau
zum geistlichen Amt in den letzten Jahrzehnten in Aufsätzen
und Büchern behandelt worden. Viele theologisch Gebildete
und in interchristlichen Dialogen Engagierte finden es
offenbar schwierig, sich dem in den anderen Christentümern
herrschenden Zeitgeist zu ent-ziehen.
Die Orthodoxe
Kirche sieht in dem neuen Kirchen- und Amtsverständnis der
Reformation einen tief greifenden Traditionsbruch. Die
Bindung der christlichen Glaubensinhalte an die Autorität
der Kirche ( die ja vom Geist „in alle Wahrheit geführt wird
…“ ) kann weder durch die nicht vorhandene „Eintracht“ ( CA
VII ), noch durch den „reinen Verstand“ ( CA VII ), noch
durch die vom einzelnen Christen übertragene Auslegung „dem
göttlichen Wort gemäß“ ersetzt werden. In der Frage der
Frauenordination sind für die orthodoxe Theologie die
geleb-te Tradition und die Aussagen der Kirchenväter
bindend.
1.
Das Zeugnis der Väter
Im 1.
Clemensbrief findet sich ein Lob auf die innere Ordnung in
der Gemeinde, die ‚alles tut, um in den Satzungen Gottes zu
wandeln’. In Bezug auf die Frauen heißt es da: „ … lehret
sie, sich in den Schranken der Unterordnung zu halten … was
euch Christus für eure Pilger-reise darbot, ließet ihr euch
genügen und nahmet es in acht; seine Worte schlosset ihr
sorgfäl-tig in euer Herz ein“2. – Die Antwort auf die Frage
nach der Rolle der Frau in der Kirche besteht hier im
Hinweis auf das Gebot Christi.
Tertullian
schreibt in seiner Schrift „Über die Jungfrauen und das
Schleiertragen“ in Anleh-nung an die Aussagen des Apostels
Paulus zum öffentlichen Lehren der Frau: „Es ist einer Frau
verboten, in der Kirche zu verkündigen; auch darf sie nicht
unterrichten, taufen, opfern oder sich den Rang eines
männlichen Amtes, geschweige denn des priesterlichen
Dienstes an-maßen.“3 Diese Aussage kann nicht als seine
Privatmeinung gewertet werden, weil sie sich auf das
offizielle Handeln der Kirche in ihrem Vollzug der
Sakramente bezieht.
Irenaeus
verurteilt in seiner Schrift „Adversus haereses“ das Wirken
eines valentinianischen Zauberers namens Markus
einschließlich der Frauen dieser Sekte, die meinten, die
Eucharistie feiern zu müssen. Da heißt es von dem Zauberer:
„Ein andermal reichte er den Frauen die ge-mischten Kelche
und lässt sie in seiner Gegenwart die Worte der Danksagung
sprechen.“4
Das liturgische
Handeln der Frauen im Zusammenhang mit der Darstellung
dieser Sekte hat hier eindeutig häretischen Charakter.
Auch Origenes
verurteilt jede öffentliche Verkündigung durch Frauen, weil
diese sich da- durch dem Mann überordneten.5
Hippolyt von
Rom bezeugt in seiner „Apostolischen Tradition“, dass Witwen
keinen liturgi-schen Dienst verrichten können: „Wenn eine
Witwe in den Witwenstand aufgenommen wird (kaqistastai ),
dann wird sie nicht ordiniert ( ceirotonein ), sondern durch
den Titel („Witwe“ ) als solche bestellt …. Man soll ihr
nicht die Hände auflegen, denn sie bringt nicht das Opfer
dar ( prosfora ) und vollzieht keinen liturgischen Dienst
(leitourgia ). Die Or-dination ( ceirotonia ) geschieht
nämlich für den Klerus ( klhroV ) wegen des liturgischen
Dienstes. Die Witwe aber ist für das Gebet bestimmt, was
Aufgabe aller ist.“6
In gleicher
Weise verwehrt die syrische Kirchenordnung, die
„Didaskalia“, den Frauen so-wohl das Lehramt, als auch den
priesterlichen Dienst der Spendung der Mysterien ( orth. :
Sakramente ): „Was nun die Frauen betrifft, so raten wir,
nicht zu taufen oder sich von einer Frau taufen zu lassen,
denn das ist eine Übertretung des Gebotes und sehr
gefährlich für die, welche tauft, und den welcher getauft
wird. …Bringet also keine Gefahr über euch, ….indem ihr euch
wie außerhalb des Gesetzes des Evangeliums stehend betragt.
… Denn nicht zu belehren, seid ihr Frauen …angestellt ….
Denn er, Gott der Herr Jesus Christus unser Lehrer, hat uns,
die Zwölf, ausgesandt, das ( auserwählte ) Volk und die
Heidenvölker zu lehren. „7 Dieser Text zeigt eindeutig die
Berufung auf Christi Gebot.
Ausführlich
nimmt Bischof Epiphanius von Salamis ( 4. Jh. ) zum Thema
die Frau als Prie-sterin Stellung. In seiner Schrift
„Adversus haereses“ schreibt er über die Montanisten: „ In
einer ungesetzlichen und gotteslästerlichen Zeremonie
ordinieren sie Frauen und bringen durch sie im Namen Marias
Opfer dar. Das bedeutet, dass die ganze Sache gottlos und
frevel-haft ist … “.8 Auch für den Alten Bund stellt er
fest: „Nirgends diente eine Frau als Prieste-rin.“9 Die
Verweigerung des priesterlichen Amtes für die Frau wird in
keinerlei Weise von ir-gendeiner Minderwertigkeit der Frau
abhängig gemacht, sondern allein von dem Gebot Chri-.sti.
„Die kirchliche Praxis, Frauen nicht zu Priestern zu weihen,
erscheint demnach als ver-bindlicher Bestandteil der
Glaubenstradition.“10
Johannes
Chrysostomus geht auf unser Thema in seiner Schrift „Über
das Priestertum“ ein. Über die Aufgaben und die Größe des
priesterlichen Amtes schreibt er anhand der Neuberu-fung des
Petrus in sein apostolisches Amt: „ Denn die Aufgaben (sc.
des Amtes )… könnten viele kaum leisten, nicht bloß Männer,
sondern auch Frauen. …. Da muss zunächst vor der Größe einer
solchen Aufgabe das ganze weibliche Geschlecht zurücktreten,
aber auch die Mehrzahl der Männer.“11 Mit dem ‚Zurücktreten
des ganzen weiblichen Geschlechtes’ und der „Mehrzahl der
Männer“ ist der Hinweis auf die Berufung zum
Verkündigungsdienst durch Christus gegeben, der nur Männer
in dieses Amt eingesetzt hat.
Auch in den
Apostolischen Konstitutionen, findet sich das Argument, dass
die Taufe Jesu Christi schon von einem Mann, Johannes, dem
Täufer, vollzogen wurde. Wäre auch den Frauen die
Amtsvollmacht gegeben gewesen, hätte ihn ja seine Mutter
taufen können. Da dies nicht geschehen sei, könne darin die
Ordnung des apostolischen Auftrags nur für die Männer wieder
erkannt werden.12
2.
Neuere orthodoxe Dokumente zum Thema Frauenordination
Diese Zeugnisse
der Väter der Kirche und die ihnen folgende Tradition der
Kirche ist getra-gen von der theologischen Begründung des
priesterlichen Dienstes durch seine Einsetzung durch
Christus und die daraus entstandene Tradition der Kirche.
Sie haben als Maßstab auch für die heutigen Fragen zu
gelten. Wenn dennoch orthodoxe Theologen, die Stellung der
Frau in der Kirche als theologische Frage stellen, so
geschieht dies mit zwei Argumenten:
1. Die
gesellschaftliche Situation der Frau habe sich im 20. Jh.
grundlegend verändert.
Ihre Funktion
und Stellung in der Kirche dürfe nicht mit historisch
überholten Gesell-schaftsnormen bestimmt werden13.
2. Es gibt bis
zum heutigen Tag zum Thema der Stellung der Frau in der
Kirche keine ge-samtorthodoxe Verlautbarung von ökumenischer
Autorität.14
Ad
1
Zum ersten
Argument lässt sich nur feststellen, dass es als säkulares,
raum,- und zeitgebun-denes zu theologischen, d.h. zeitlos
gültigen Themen keinen Beitrag liefern kann. Dieses
Ar-gument wird nur dann relevant, wenn Kirche und Amt wie in
der reformatorischen Glaubens-lehre bereits auf
innerweltliche Größen reduziert worden sind.
In der
Christologie schafft diese Sichtweise eine Einschränkung der
theologischen Relevanz des Handelns Christi: Seine
Einsetzung des rein männlichen, apostolischen Amtes
verdankte sich danach nur zeitgebundenen Vorurteilen.
Demgegenüber ist in der paulinischen Theolo-gie das
apostolische Amt auch in seiner Form (als rein männliches)
von theologischem Rang. Somit bleibt nur die Alternative:
Entweder hat sich Paulus geirrt, oder Jesus ist Herr nur
unter den Bedingungen der damaligen Geschichte, nicht aber
Herr über die Geschichte.
Ad
2
Als offizielle
orthodoxe Stellungnahmen zum Thema der Frauenordination
gelten:
1. Die
Athen-Erklärung vom Juli 1978 der Gemeinsamen
Anglikanisch-Orthodoxen Lehr-
kommission zum
Thema der Ordination von Frauen.15
2. Die
Stellungnahme der III. Vorkonziliaren Panorthodoxen
Konferenz in Chambesy/Genf
im Februar
1986, in der die Beziehungen der Orthodoxen Kirche zu den
anderen Teilen
der
Christenheit definiert wurden.16
3. Das Dokument
„Die Stellung der Frau in der Orthodoxen Kirche und die
Frage der Ordina-
tion von
Frauen“ des Interorthodoxen Symposions auf der Insel Rhodos
im Jahr 1988.17
Diese Dokumente
sind Konferenzerklärungen und haben den Charakter von
Empfehlungen, so dass Bischof Kallistos Ware sie als
Beiträge zu einer fortdauernden Debatte ( „they con-stitute
a contribution to a continuing debate“ ) ansieht.18 Er
betrachtet das Thema des Frauen-priestertums als eine
inhaltlich offene Frage ( „as essentially an open question“
).19 Theodor Nikolaou sieht das Thema als ein von außen an
die Orthodoxie herangetragenes und noch nicht ausreichend
untersuchtes. Er möchte dieses Problem als theologoumenon
betrachtet sehen: „Die konstatierte ablehnende Haltung der
Frauenordination gegenüber sollte darum nicht als endgültig
gelten“.20 Er geht noch einen Schritt weiter und erwägt, die
Eindeutigkeit
der Tradition
der Kirche und ihre Begründung zu überdenken. Natürlich kann
ein solches Überdenken „ nicht auf die Heilswahrheiten der
christlichen Botschaft ( z. B. die Lehre vom Dreieinigen
Gott, die Menschwerdung des Logos und die Rettung des
Menschen nur in Chri-stus etc.), sondern lediglich auf
solche Fragen bezogen werden, die sich nachweislich als
ge-schichtlich bedingte Entwicklungen erweisen“.21
Der Anstoß von
Theodor Nikolaou scheint nur bei erstem Hinsehen insofern
berechtigt, als er eine letztlich nicht-theologische
Problematik unterstellt und somit zumindest seiner Intention
nach die Tradition der Kirche nicht in Frage stellt. Und in
der Tat berufen sich die zitierten Zeugnisse der Väter über
den Ausschluss der Frauen vom priesterlichen Dienst nur auf
die Tradition der Kirche und auf Jesu Christi Handeln.
Allerdings war eine tiefere Begründung zu einer Zeit nicht
erforderlich, in der sich innerhalb der Kirche die Forderung
nach einer Zu-lassung der Frau zum geistlichen Amt nicht mit
solcher Macht erhoben hatte, wie dies heute bei den
lateinisch geprägten Christentümern der Fall ist.
3.a. 1. Kor 11,2-16
Nun könnte man
andererseits argumentieren, dass sich vielleicht dieses
selbe Problem doch schon einmal in der Kirchengeschichte
gestellt hat, wenn auch in kleinem Rahmen und unter dem
Deckmantel einer anderen Fragestellung. Gemeint ist hier die
Kopfverhüllung für die Frauen im Gottesdienst, für die
Paulus im 1. Korintherbrief massiv eintritt. Wie kommt es,
dass er in dieser Frage mit solch beißender Ironie und mit
einer so schwerfälligen hieratisch geprägten Sprache
auftritt, wo es sich doch scheinbar nur um eine – wir würden
sagen – Mo-deerscheinung handelt? Was steckt hinter dieser
Diskrepanz von Anlass und Argumentation?
Es geht in den
Kapiteln 10-14 dieses Briefes um nichts Geringeres als den
würdigen Ablauf der Liturgie in Korinth, d.h. nicht nur um
die äußeren Formen, sondern auch um zentrale In-halte.
Allein im 11. Kapitel wird dies deutlich. In seiner
Zweiteilung spiegelt dieses Kapitel den Gang der Liturgie
wieder mit dem katechetischen Teil der Wortverkündigung
(1.Kor 11,2-16) und dem eucharistischen Teil ( 1. Kor 11,17-
34 ), in dem Paulus einen feststehen-den Text aus der ihm
überkommenen Tradition über das Herrnmahl (1. Kor 11,23-26
)zitiert.
Ebenso findet
sich in der ersten Hälfte des Kapitels ein solcher Text, die
„Haupt“-Formel, eine Art dreigliedriges Bekenntnis mit
ähnlicher einleitender Traditionsterminologie wie sie vor
dem Einsetzungsbericht steht. Das Zitat einer solchen
tradierten Lehrformel ist das Zei-chen höchster
Verbindlichkeit ihres Inhaltes.
Johannes
Chrysostomus hat die Differenz zwischen der äußeren Form (
Kopfbedeckung ) und dem theologischen Inhalt des Abschnitts
fein erspürt, wenn er in seinem Kommentar zur Stel-le
schreibt: „Und sag mir nur nicht, dass es eine kleine Sünde
ist: denn für sich genommen ist sie doch groß: es ist
nämlich Ungehorsam .., weil sie das Symbol großer Dinge
ist22. Es möge erlaubt sein, auch an stilistischen
Beobachtungen diesen Inhalt zu erheben.
3.b. Kompetenzerklärung
Bei einer
Auseinandersetzung um inhaltlich Bedeutendes ist zu Beginn
die Kompetenz des Autors zu klären. Dies geschieht hier in
Vers 2 in vierfacher Form:
1. Durch das
Loben, das im Griechischen eine Intensivform hat. Es geht um
ein verstärktes
Loben, das man
im Deutschen übersetzen müsste mit „Ich belobige euch“, wenn
es dieses
Verb gäbe. Es
drückt das Loben eines Vorgesetzten gegenüber den
Untergebenen aus.
2. Die Phrase:
„…dass ihr in allen Stücken ( panta ) meiner gedenkt …“ ist
inhaltlich zu verstehen. Paulus meint hier die
Glaubensinhalte, die er den Korinthern verkündete ähn-lich,
wie das „alles“ ( panta – „ was ich euch befohlen habe“ ) in
Mt 28,20 zu verstehen ist. Dieses „alles“ in Vers 2 bildet
mit dem zusammenfassenden „alles“ ( ta de panta ) in Vers 12
stilistisch eine Klammer, die die theologischen Aussagen in
dem ersten Abschnitt von 1. Kor 11,2-12 zusammenfasst.
3. Die Phrase „
..ich habe euch die Überlieferungen überliefert“, in der
Verb und Objekt den gleichen Wortstamm haben, ist ein
Akkusativ des Inhalts: Das Objekt bezeichnet in dieser
rhetorischen Stilform einen Inhalt von höchster Bedeutung.
4.
Der Ausdruck „Ich will, dass ihr wisst, …“ ist unter den
paulinischen Unterweisungsfor-meln ( z. B. „Was die …
angeht“ – 1. Kor 8,1; „wisst ihr nicht, dass …“ – Rm 7,1 ;
„ich will nicht, dass ihr nicht wisst, dass …“ – Rm 1,13 …“)
die stärkste und einmalige
( hapax
legomenon). Rhetorisch hat sie die Funktion eines starken
Doppelpunktes, der auf einen wichtigen Inhalt hinweisen
will.
Diese vier
stilistischen Elemente weisen alle in die gleiche Richtung:
Hier schreibt jemand, der seinen Adressaten zuerst einmal
seine Kompetenz verdeutlicht, für das, was er ihnen im
Folgenden als Lehre vorgibt.
Die Lehre
besteht im folgenden Vers 3 aus einer Traditionsformel,
einem Bekenntnis23 zum göttlichen Heilshandeln im Neuen
Bund, in der dreifach gegliederten „Haupt-Struktur“.
Der monotone hieratische Stil dieser Formel hat den
Charakter eines dreifachen Paukenschlags, auf den nun eine
leise Melodie ( in Form der von beiden Geschlechtern
ausgeübten Charis-men in den Versen 4 und 5 ) folgt, um
seine Tonfülle umso deutlicher hörbar zu machen. D. h. hier
liegt der Schwerpunkt des Stückes.
Was ist der
Grund, dass Paulus seine Unterweisung mit einem solchen
Fortissimo einleitet?
Für eine Frage
der Kleiderordnung ist dieser Aufwand unangebracht. Es muss
sich um einen theologischen Konflikt handeln, um den hier
gerungen wird. Gerhard Dautzenberg vermutet hier im
Hintergrund eine „innergemeindliche Auseinandersetzung um
den Brauch“ der Ver-hüllung, die sich „aus der Anspielung
auf mögliche Streitlust“ in 1. Kor 11,16a erschließen
ließe24. – Oder ist der Anlass gar eine theologisch
begründete Emanzipation der Frauen. die die Kopfverhüllung
mit Hinweis auf die unbedeckten Häupter der Männer ablegen
wollen ? Wollen sie etwa auch die Forderung nach Freiheit
der Rede, wie sie den Männern im Gottes-dienst eingeräumt
wird, ( Forderung, die hinter dem Vers 1. Kor 14,34 stehen
könnte ) mit dem Zeichen des Ablegens der Kopfbedeckung
unterstreichen ? Mit der Berufung auf den unterschiedslosen
Geistempfang für beide Geschlechter, wie sie in Joel 3,1
verheißen wird: “… und dann will ich meinen Geist ausgießen
über alles Fleisch, und eure Söhne und Töchter sollen
weissagen …“ konnten sie ihre Forderung durch das Zeichen
des Schleierablegens un-termauern. – Nur unter diesen
Voraussetzungen wird der massiv theologische und schneidend
scharfe Sprachgebrauch ( in den Versen 5 und 6 ) des
Apostels in dem Abschnitt 1. Kor 11,2-12 verständlich. Der
eigentliche Gegenstand des Konfliktes ist nicht der
Schleier, sondern die Stellung der Frau im Gottesdienst. Von
daher wäre dieser Abschnitt in dem Paulusbrief zum Thema
Frau und Amt von höchster Brisanz. Dieser Konfliktsituation
entsprechen Rhetorik, Einleitung, Aufbau und Inhalt der
Verse. Paulus ist hier gefordert, die theologische
Begrün-dung für das Ablegen der Kopfbedeckung seitens der
Frauen mit einer noch stärkeren theolo-gischen Argumentation
überzeugend zu widerlegen.
3.c. Die „Haupt“-Formel – Ausdruck der Heilsordnung des
Neuen Bundes
Aus der
Tradition der jungen Kirche zitiert Paulus die
„Haupt“-Formel. Sie enthält mit ihrer hierarchischen
Struktur „Gott – Christus – Mann – Frau“ die Heilsordnung
des Neuen Bun-des. Sie enthält die Heilsbotschaft des
Apostels, die mit der Theologie des Neuen Bundes die
prophetische Joelvision des Alten Bundes überbietet. An
dieser Stelle klafft eine Kluft auch zur Auslegung dieser
Verse bei orthodoxen Theologen, die auf die stilistischen
Formen, in denen die theologische Aussage hier auftritt,
kaum eingehen25. Kallistos Ware anerkennt zwar die
theologische Aussage dieser neutestamentlichen Stelle, dass
sie in der Beziehung zwi-schen Mann und Frau eine Hierarchie
setzt ( „While this text does certainly posit a taxis
or ‚hierarchy’ within the man-woman relationship of
marriage, ….” )26. Seine Intention ist schon deutlich, wenn
er das Wort Hierarchie in Parenthese schreibt ( „hierarchy“
) und das griechi-sche „taxis“ ( Ordnung ) daneben gestellt
hat und im folgenden zu Ende führenden Hauptsatz einschränkt
„.. ‚hierarchy’ is not the same as subordination“.27 Hier
findet ein theologischer Eiertanz statt. An dem Wort
Hierarchie kommt er nicht vorbei, weil die Anwendung der
“Haupt”-Formel in 1. Kor 14,34 ff in den kategorischen
Imperativen des Schweigegebotes für die Frauen und in dem
Wort „sie sollen sich unterordnen“ seinen Ausdruck findet.
Wie soll man sich Hierarchie ohne eine Unterordnung
vorstellen ? Die ekklesiologische Struktur von Eph 5,21 ff.
zeigt, dass das Wort „Haupt“ bei Paulus mit „sich
unterordnen“ ( upotasso-menoi ) zu verbinden ist. Es
versteht sich von selbst, dass hier nicht von
„Subordination“ im Sinne von Machtausübung die Rede ist.
Denn es heißt ja in Eph 5,21 „Seid euch gegenseitig untertan
in der Furcht Christi“ ( upotassomenoi allhlouV en fobv
Cpistou ). Diese Ergänzung zu dem Wort „seid untertan“ hebt
die „Haupt“-Struktur nicht auf, wie dies Eph 5,23
verdeutlicht: „Der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus
das Haupt der Kirche ist“.
Diese Ordnung
ist nicht umkehrbar. Sie ist sie die rettende Heilsordnung
des Neuen Bundes, so ist sie heilige Ordnung, so ist sie
Hierarchie, natürlich ganz und gar im christlichen Sinne.
Nur in diesem
Sinne ist die „Haupt“-Formel in 1. Kor 11,3 nicht irgendeine
Ordnung oder Reihenfolge ( taxiV ), sondern ekklesiologische
Struktur und damit Tradition der Kirche. Wenn die
Kirchenväter diese Struktur gegen die priesterlichen
Ambitionen von Frauen in der Kirchengeschichte verteidigt
haben, dann nicht aus mangelnder Reflexion über die sozialen
Verhältnisse ihrer Zeit28, sondern aus dem tiefen
Traditionsbewusstsein der Kirche.
Diese dreifach
gestufte Heilsordnung, die in 1. Kor 11,3 auf den
Gottesdienst und die korin-thische Gemeinde angewendet wird,
steht natürlich konträr zu den soziokulturellen
Gegeben-heiten und Forderungen unsrer Welt. So geschieht es
immer wieder,dass unser heutiges sozio- logisches Denken in
die Auslegung einer solchen theologischen Aussage eindringt.
Die „Haupt“-Struktur von Vers 3 wird als
„jüdisch-hellenistische Ordnungsvorstellung“ abgewer-tet29.
Die Schwierigkeit für das moderne Denken ist, dass man mit
einer hierarchischen Ord-nung fast automatisch eine
Machtausübung und Unterprivilegierung verbindet. Wenn man
da-her den Vers 3 mit seiner Aussage als eine Art zeit- und
ortsgebundene Inkulturationsphrase versteht, kann man sie
als für unsere Zeit unverbindlich interpretieren. Dann geht
es da ledig-lich um die „Erledigung praktischer Probleme“,
womit des Apostels „extreme Behauptung über die Stellung der
Frauen im Kultus“30 erledigt ist.
Diese Form der
zeitgeistigen Interpretation scheitert jedoch am Wortlaut
von 1. Kor 11,2-16.
Der Apostel
weiß sehr deutlich zwischen soziokulturellen, zeitgebundenen
Inhalten und der zeitlosen Wahrheit des Evangeliums gerade
in diesem Abschnitt zu unterscheiden. Für letz-tere steht:
das griechische Wort paradosiV ( Tradition, Überlieferung )
in Vers 3 und für erstere das Wort sunh0eia ( Gewohnheit,
kulureller Brauch ) in Vers 16.
Die
„Traditionen“ in Vers 3 stehen im Abschnitt 2-12, der durch
den hieratischen Stil an-zeigt, dass es sich hier um
theologische Inhalte handelt. Das griechische Wort für
Gewohn-heit, Brauchtum steht am Ende des Abschnitts, in den
Versen 13-16, die durch einen freien Diskussionsstil geprägt
sind. Überprüft man an der griechischen Konkordanz zum Neuen
Testament das griechische Wort „paradosis“ ( Tradition ),
dann bezeichnet es an allen Stellen, selbst wenn die
Pharisäer es verwenden, einen theologischen Inhalt. Es kann
darum unmög-lich Ausdruck für soziokulturelle Inhalte sein.
Von vielen
(besonders heterodoxen) Auslegern wird 1. Kor 11,3 mit
seiner hierarchischen Stufung als Widerspruch zu Gal 3,28
empfunden. Hier wird in einer Taufparänese in
Überein-stimmung mit 1. Kor 12,13 und Kol 3,11 eine
„christologisch fundierte Aufhebung grundle-gender
anthropologischer Gegensätze“31 „Alle, die ihr in Christus
getauft seid, habt Christus angezogen. Da ist weder Jude
noch Grieche, weder Sklave noch Freier, weder männlich noch
weiblich“ festgestellt. Dieser Vers wird zur Verteidigung
der Würde der Frau angeführt, die in der “Haupt“-Formel
durch die männliche Autokratie angegriffen werde. Die Taufe
verleiht allen Getauften das königliche Priestertum, Männern
und Frauen. Da in der Taufe die anthro-pologischen Grenzen
aufgehoben sind, sollten sie auch in der Kirche mit ihrer
Ämterstruktur aufgehoben sein. Auf dieser Grundlage, so
lautet die Argumentation für die Frauenordination, ist auch
die Frau zum geistlichen Amt berufen.32
Vor dieser
Interpretation der Galaterstelle warnt jedoch sogar K. Ware.
Konfusion wird das Ergebnis sein, wenn nicht unterschieden
wird zwischen „ontological priesthood of baptism and the
ministerial priesthood of order“33. Beides sind von Gott
eingesetzte Heilsinstitutionen, die sich nicht
widersprechen, sondern ergänzen. Der vermutete Widerspruch
zwischen dem allgemeinen Priestertum der Gläubigen und dem
sakramentalen Dienst in der Kirche löst sich jedoch in dem
Augenblick auf, wenn die hierarchische Struktur von 1. Kor
11,3 nicht als Machtposition, sondern als in Gott begründete
Dienststruktur erkannt wird. Der Wortlaut, der Tonfall, der
gedankliche Aufbau und die Stilmittel dieser Stelle geben
allen Anlass dazu. Wie absurd es ist, hier in
Machtstrukturen zu denken, wird deutlich, wenn man sich
vorstellt, dass der Apostel oder Vorsteher der Gemeinde den
Vorwurf der Unterprivilegierung, die man hier für die Frauen
befürchtet, gegen Christus, oder wenn Christus ihn gegen den
göttlichen Vater erheben würde.
Auf die
„Haupt“-Formel folgt in den Versen 4 und 5 die Umsetzung der
theologischen Er-kenntnis in liturgisches Handeln. Mit dem
gleichlautenden Satzanfang der beiden Verse:
„Jeder Mann,
der vorbetet und weissagt, der seinen Kopf verhüllt,
schändet sein Haupt. Jede Frau aber, die vorbetet und
weissagt mit unverhülltem Kopf, schändet ihr Haupt“, bringt
der Apostel sowohl eine Gleichwertigkeit der Geschlechter in
der Ausübung der Geistesgaben im Gottesdienst, als auch
einen Unterschied ( in der Kopfbedeckung )zum Ausdruck. Das
Vor-beten und das Prophezeihen werden im Gegensatz zur
Synagoge als Charismen von beiden Geschlechtern im
christlichen Gottesdienst vollzogen. Die unmittelbare Nähe
der Charismen in den Versen 4 und 5 zur Hauptstruktur in
Vers 3 macht deutlich, dass die Ausübung der Charismen nicht
unter den dem Mann vorbehaltenen Vorsteherdienst im
Gottesdienst fallen.
Die beißende
Ironie in den Versen 6 und 7 lassen erkennen, wie ernst
Paulus das Zeichen der Kopfbedeckung oder –enthüllung nimmt,
wenn es als Zeichen gegen die aus Gott
offenbarte Heilsordnung gerichtet ist.
3.d. Mann und
Frau in der Schöpfungsordnung
Die Berufung
von Mann und Frau in der Heilsordnung des Neuen Bundes
bestätigt Paulus nun von der Schöpfungsordnung her mit einer
dreifachen Begründung aus dem Schöpfungs-bericht:
1. „Der Mann …
ist das Abbild ( eikwn ) und die Ausstrahlung ( doxa
)Gottes; die Frau aber ist die Ausstrahlung ( doxa )des
Mannes“ ( v 7 ). Gemeint ist, dass das Urbild Gottes in ihm
aufleuchtet. Norbert Baumert schreibt hierzu: „Will Paulus
bewusst hier gegen die In-tention von Gen 1,27 sagen, dass
die Frau nicht ‚Bild Gottes’ sei? Man beachte, dass er nicht
sagt, sie sei ‚Bild’ des Mannes. Also lässt er bei der
Fortführung des Vergleichs in Vers 9 diesen Begriff bewusst
weg, weil die Frau – selbstverständlich – auch ‚Bild’ Gottes
ist34. – Zum Terminus „doxa“: Das griechische Wort „doxa“
(Ausstrahlung, Herrlichkeit) bezeichnet hier die göttlichen
Energien35, an denen der Mensch teilhat. Die Frau ist somit
nicht ein „Abglanz“ des Mannes im Sinne einer Minderung des
Glanzes weil aus zweiter Hand, sondern Teilhaberin des
göttlichen Glanzes durch den Mann. Der Mann vermittelt ihr
den Glanz, an dem auch er teilhat, ohne ihre
Gottesunmittelbarkeit zu leugnen.
2. „ Denn nicht
ist der Mann aus der Frau, sondern die Frau aus dem Mann“ (
V 8 ). Der Mann ist der Ersterschaffene und damit das Urbild
für die Frau.
3. „Denn nicht
ist der Mann wegen der Frau, sondern die Frau wegen des
Mannes“ ( V 9 ).
Alle drei
Begründungen in Anlehnung an den Schöpfungsbericht stehen
quer zum heutigen säkularen Menschenbild. Es sind
Begründungen für das Verhältnis der Geschlechter
unter-einander, die sich jeder rationalen Einsicht
entziehen. Es sind theologische Begründungen aus dem Glauben
an Gott und der Erfahrung Seines Heilshandelns an Israel und
an Seiner Kirche.
Diesen Stellen
in der Hl. Schrift, für wie zeitbedingt man sie auch halten
mag, kann man den theologischen Gehalt nicht absprechen.
Nimmt man diese Intention ernst, bleibt man der dem heutigen
Denken unbequemen Aussage des Textes treu.
Dieses
Argumentenbündel in 1. Kor 11,7-9 mit seinen
Schriftbegründungen besagt, dass sich schon in der
Schöpfungsordnung die Heilsordnung der „Haupt“-Formel
spiegelt: Das Verhül-len des Kopfs ist nur das äußere
Zeichen für die Beziehung der Geschlechter.
Diese
Feststellung des Unterschiedes zwischen Mann und Frau von
der Schöpfungsordnung her könnte als Wertminderung der Frau
missverstanden werden. Deswegen schafft Paulus so-fort ein
Gegengewicht mit der Betonung der Gleichwertigkeit beider
Geschlechter von der Schöpfung her. Das Nebeneinander dieser
beiden Aussagen bereitet vielen Auslegern dieses Abschnitts
erhebliche Schwierigkeiten. Sie sprechen vom
„Frauenfeindschaft“ 36 und der „theologischen
Unausgeglichenheit der Argumentation“ des Apostels 37. Diese
Abwertung kann nicht verwundern. Wenn die „Haupt“-Struktur
schon trotz ihrer theologischen Kenn-zeichnung nicht als
theologische Aussage anerkannt und kulturell-soziologisch
interpretiert wird, dann bleibt die Argumentation aus der
Schöpfungsordnung von dieser sachfremden Betrachtung ebenso
wenig verschont. – Das kleine Wörtchen „jedoch“ ( plhn ) am
Anfang von Vers 11 will diese falsche Denkrichtung, die hier
eine Unterprivilegierung der Frau von der Schöpfung her
annehmen möchte, sofort zurückweisen : „Jedoch ist weder die
Frau ohne den Mann, noch der Mann ohne die Frau im Herrn.
Denn wie die Frau aus dem Mann, so ist auch der Mann durch
die Frau; …“ (V 11 + 12a).
Dass beide
Feststellungen aus dem Schöpfungsbericht, der Unterschied,
sowie die Gleich-wertigkeit beider Geschlechter, keinen
Widerspruch bilden, drückt Paulus in der kurzen
Zusammenfassung :…“dieses aber alles aus Gott “ ( 12c ) aus.
Der bestimmte Artikel „dies“ griech.: ta ) vor dem „ alles“
( griech.: panta ) fasst die ganze Argumentation, sowohl die
Unterschiede zwischen den Geschlechtern, als auch ihre
Gleichwertigkeit in beiden Bünden zusammen und begründet sie
in Gott38. Entscheidend an der theologischen Begründung des
Unterschieds der Stellung der Geschlechter zueinander im
Alten Bund ist, dass der Apostel sich nicht auf die
Situation nach dem Sündenfall beruft, wo Gott zu Eva
spricht: „..dein Ver-langen soll nach deinem Manne sein, und
er soll dein Herr sein“ (Gen 3,16 ), sondern auf Gn 2. Die
Vorordnung des Mannes über die Frau ist also nicht die Folge
des Sündenfalls, sondern ist die gottgewollte
Schöpfungsordnung von Anfang an und steht unter der
göttlichen Feststellung: „und siehe da, es war sehr gut“ (
Gn 1,31 ) 39 Die Stellung des Mannes wird erkennbar in der
Gerichtsszene nach dem Sündenfall. Nicht Eva, die Urheberin
des Falls wird von Gott zur Verantwortung gezogen, sondern
Adam. Dadurch, dass sich Eva hat verführen lassen und Adam
verführt hat, hat sie über Adam geherrscht und so die Gott
gewollte Geschlechterordnung umgestoßen, und Adam hat seine
im Paradies schon vorgegebene Verantwortung für Eva nicht
wahrgenommen.
Zusammenfassend
lässt sich also über die beiden ersten Argumente des
Apostels in 1. Kor 11,2-16 zum Verhältnis von Mann und Frau
sagen: Sowohl die Aussage über die Unterschiede der Berufung
als auch über die Gleichwertigkeit der Geschlechter sind
theologischer Art und bilden keinen Widerspruch, weil beide
in Gott begründet sind: „….aber dies alles aus Gott“ ( V 12c
). – Ferner wird nun auch erkennbar, dass die „schweigsame
Tradition“ der Väter die richtige Orientierung hatte, und
bei genauem Hinhören/Hinsehen in der paulinischen Theologie
ein klares Zeugnis vorliegt über die Berufung der Frau im
Alten und Neuen Bund.
4. Der pragmatische Teil der Argumentation
Nach der
theologischen Unterweisung durch den Apostel mit ihrem
hieratischen Stil in den Versen 2-12 folgt nun in den Versen
13-16 eine ganz andere Art der Diktion. Schon die diesen
Unterabschnitt einleitende Kompetenzerklärung für die
Korinther zeigt dies an. Ermunternd ruft er ihnen zu:
„Urteilt ( doch ) für euch selbst …!“, und spricht sie auf
ihr kulturelles Wissen um zeitgenössische Schicklichkeit und
herrschende griechische Naturphilosophie an. Danach sollen
sie urteilen. Der christliche Glaube lässt von dieser Kultur
ja bestehen, was in Übereinstimmung mit seinen Inhalten
steht. Dieser heiter erörternde Ton zeigt, dass die hier
geltenden Maßstäbe jenseits von aller Verbindlichkeit
liegen.
Zum Schluss
folgt als letztes Argument der Hinweis auf die Gewohnheit,
d.h. die allgemeine Ordnung in den Gemeinden. Für den Fall
also, dass einer durch die vorhergehenden Argumente immer
noch nicht überzeugt werden konnte, verwendet Paulus den
formalen Hinweis auf die Ordnung in den Gemeinden ( sunhqeia
). Somit stehen sich in 1. Kor 11,2-16 zwei Termini
gegenüber, die jeder für sich auf einer verschiedenen
Sprach- und damit Verbindlichkeitsebene liegen.. Es sind
dies „Tradition“ ( paradosiV ) am Anfang des Abschnitts für
die Verse 2 bis 12 und „Gewohnheit“ ( sunhqeia ) ganz am
Ende des Abschnitts für die Verse 13 bis 16. Fazit: Paulus
zeigt hier sehr deutlich ein Gespür für das, was zeitbedingt
ist und was nicht. In den Abhandlungen und Auslegungen
dieses Abschnittes hat dieser Stilwechsel kaum eine
Beachtung gefunden. Er ist aber ein Hinweis auf die zwei zum
Verständnis der Unterabschnitte wichtigen Schlüsselwörter:
und die daraus jeweils resultierenden Verbindlich-keit, bzw.
Unverbindlichkeit -
Gliederung von
1. Kor 11,2-16
Theologische
Argumentation 11, 2 – 12
1.0 Kompetenzerklärung 11, 2 –3a
1.1 . Lob eines
Übergeordneten 11, 2a
1.2 .
Erinnerung an die Lehrinhalte 11, 2a
1.3 .
Erinnerung an das Einhalten der Überlieferungen 11, 2b
1.4. Schärfste Unterweisungsformel (Hapaxlegomenen ) 11,.3b
2.0
Heilsordnung des Neuen Bundes
2.1.
Unterschied der Geschlechter durch die „Haupt“-Formel 11,3b
2.2
Gleichwertigkeit der Geschlechter bei Gebet und Prophetie
11,.4.-
5
3.0
Schöpfungsordnung 11, 7.-12
3.1 Unterschied
der Geschlechter 11, 7 –10
der Mann als
Ebenbild Gottes ( Gn 1,27 )
der Mann als
der Ersterschaffene ( Gn 2,22 )
die Frau dem
Mann zugeordnet ( Gn2,18 )
3.2
Gleichwertigkeit der Geschlechter 11,11 – 12
Pragmatische
Argumentation 11,13 – 16
4.0
Kompetenzerklärung an die Korinther 11,13
4.1.
Schicklichkeitsargument 11,13
4.2
Naturphilosophisches Argument 11,14 – 15
4.3
Organisatorisches Argument der Gemeindeordnung 11,16